Qualifizierte Dienstzeugnisse sind komplexer als gedacht. Denn: Grundsätzlich positiv formuliert, versteckt sich zwischen den Zeilen häufig Kritik. Über eine Art Geheimsprache können Arbeitgeber durch spezifische Formen Lob und Kritik ausdrücken. Umso wichtiger ist es daher für Arbeitnehmer, gewisse Codes zu verstehen, um im Falle des Falles richtig reagieren zu können.
Wenn jemand auf der Suche nach einem neuen Job ist, sind Dienstzeugnisse aus früheren Arbeitsverhältnissen in der Regel ein wichtiger Bestandteil der Bewerbung. In Deutschland und Österreich hat jeder Arbeitnehmer gesetzlich das Recht auf ein Dienstzeugnis nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein sogenanntes „qualifiziertes Dienstzeugnis“, das zukünftigen Arbeitgebern Informationen über die Qualifikationen des Bewerbers gibt, muss allerdings meist ausdrücklich verlangt werden.
Was muss im Dienstzeugnis stehen?
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen muss ein Dienstzeugnis den genauen Firmennamen und die -adresse des Arbeitgebers sowie allgemeine Angaben zur Person des Arbeitnehmers wie Name, Adresse und Geburtsdatum enthalten. Außerdem müssen der Beginn und das Ende des Arbeitsverhältnisses sowie die Art der Tätigkeit angegeben werden. Wichtig: Das Dienstzeugnis muss vom Aussteller unterschrieben sein.
Geheimcodes in Dienstzeugnissen
Dienstzeugnisse enthalten gerne bestimmte Formulierungen, die eine geheime Bedeutung haben. Das liegt daran, dass gesetzlich festgelegt ist, dass Arbeitszeugnisse keine negativen Bewertungen enthalten dürfen, die die berufliche Entwicklung des Arbeitnehmers beeinträchtigen könnten.
Auch Formulierungen, die auf den ersten Blick positiv erscheinen, aber tatsächlich von Personalabteilungen als negative Bewertung angesehen werden, sind unzulässig. Zum Beispiel bedeutet „Er hat zu unserer Zufriedenheit gearbeitet“ eigentlich eine schlechte Bewertung. Arbeitnehmer sollten darauf achten, dass ihr Arbeitszeugnis so positiv wie möglich formuliert ist, zum Beispiel „Er hat stets zu unserer vollsten Zufriedenheit gearbeitet“.
Die Beschreibungen „gesellig“ oder „jemand, der positiv zum Betriebsklima beiträgt“ sind ebenso ein Alarmzeichen. Denn sie bedeuten meist, dass die Person gerne tratscht oder Alkohol konsumiert. „Selbstbewusst“ kann man schnell als arrogant oder übertrieben interpretieren und „Arbeiten stets ordnungsgemäß zu erledigen“ impliziert oft einen Mangel an Eigeninitiative. Die Formulierung „Tätigkeiten mit besonderer Genauigkeit erledigen“ weist auf ein langsames Arbeitstempo hin und das „Erreichen von nicht unerheblichen Erfolgen“ bedeutet eigentlich, dass man keine nennenswerten Erfolge erzielt hat.
Nicht nur die Tätigkeiten an sich sind von Interesse, sondern auch, wie gut sie ausgeführt wurden. Besondere Leistungen, Verhaltensweisen oder Eigenschaften sollten lobend erwähnt sein. Die Zufriedenheit des Arbeitgebers wird bevorzugt durch Standardformulierungen wie „stets bemüht“ (= schlecht) bis „stets zur vollsten Zufriedenheit“ (= ausgezeichnet) ausgedrückt. Auch Kenntnisse und Arbeitsstil können versteckt gelobt oder kritisiert werden. Formulierungen wie „im Großen und Ganzen“, „im Allgemeinen“ oder „im Wesentlichen“ mildern positive Aussagen ab.
Wer eine Führungsposition innehatte, sollte auch Aussagen über den richtigen Umgang mit Mitarbeitern, Verantwortungsbewusstsein und die Fähigkeit, andere zu motivieren, im Zeugnis finden.
Negative Formulierungen im Dienstzeugnis – Was kann man als Arbeitnehmer tun?
Wer feststellt, dass das Dienstzeugnis nicht arbeitnehmerfreundlich formuliert ist, sollte rasch aktiv werden. Zunächst empfiehlt es sich, den Arbeitgeber um konkrete Änderungen zu bitten. Möglicherweise wurde die unglücklich formulierte Textpassage versehentlich eingefügt oder eine besondere Leistung übersehen.
Falls nötig, hat man als Arbeitnehmer auch die Möglichkeit, bei der Arbeiterkammer (Österreich und in manchen Bundesländern Deutschlands) oder beim Arbeitsgericht eine Verbesserung des Arbeitszeugnisses zu erwirken.
Auf jeden Fall ist es immer ratsam, ein Dienstzeugnis bzw. ein qualifiziertes Dienstzeugnis anzufordern.
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