Ob sich ein Dienstauto aus der Sicht des Arbeitnehmers lohnt, hängt von einigen wichtigen Faktoren ab. Deinarbeitgeber.com erklärt, welche dies sind und unter welchen Umständen es sich auszahlt, ein Dienstauto in Anspruch zu nehmen.
Ein Dienstauto ist eine beliebte Alternative zur Gehaltserhöhung und wird von vielen Arbeitnehmern als begehrtes Statussymbol oder als praktische Alternative zum eigenen Auto betrachtet. Allerdings bringen Dienstautos nicht selten auch komplizierte steuerliche Fragestellungen mit sich. Und es ist nicht immer klar, ob sich die Inanspruchnahme eines Dienstautos auch wirklich auszahlt.
Konkrete Regelungen und Absprachen
Die Nutzung eines Dienstautos unterliegt spezifischen Regelungen und Absprachen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Und genau diese gilt es, abzuwägen. Denn je nachdem, können die Absprachen den Arbeitnehmer bei der Nutzung des Dienstautos bevorzugen oder auch benachteiligen.
Zum Beispiel dürfen in vielen Fällen Familienmitglieder wie Ehepartner und Kinder das Dienstauto nicht nutzen, es sei denn, der Arbeitgeber erlaubt dies ausdrücklich. Auch Fahrten ins Ausland können vom Arbeitgeber untersagt werden, was zusätzliche Kosten für den Arbeitnehmer, etwa durch die Anmietung eines Mietwagens, verursachen kann. Der erste wichtige Schritt ist es also, den Vertrag ganz genau durchzulesen und am besten auch zusätzlich mit einem externen Experten zu besprechen.
Versicherung und Unfallschäden
Im Falle eines Unfallschadens kann es außerdem zu Selbstbeteiligungskosten kommen, die der Fahrer tragen muss. Diese zusätzlichen Kosten sollten ebenfalls in die Entscheidung, ob ein Firmenwagen genutzt wird, einbezogen werden.
Steuerliche Aspekte
Ein zentraler Punkt bei der Nutzung eines Dienstautos ist die steuerliche Behandlung. Der sogenannte geldwerte Vorteil, der durch die private Nutzung eines Dienstautos entsteht, muss nämlich versteuert werden.
Dabei gilt: Je günstiger das Auto und je geringer die private Nutzung, desto weniger Steuern sind zu zahlen. Somit lohnt sich ein Dienstauto besonders bei günstigen Modellen, vielen beruflichen Fahrten, aber begrenzten privaten Fahrten, da die Besteuerung dann wesentlich geringer ausfällt.
Besteuerungsmodelle
Die private Nutzung eines Dienstautos muss also wie gesagt versteuert werden, wenn sie nicht ausdrücklich untersagt ist. Es gibt zwei Hauptmethoden zur Besteuerung des geldwerten Vorteils:
Fahrtenbuchmethode: Hier werden alle Fahrten detailliert dokumentiert, um zwischen beruflichen und privaten Fahrten zu unterscheiden. Dies erfordert einen hohen Dokumentationsaufwand, kann aber steuerlich vorteilhafter sein, wenn der Anteil der privaten Nutzung gering ist.
Ein-Prozent-Regelung: Der geldwerte Vorteil wird pauschal mit 1 % des inländischen Listenpreises des Fahrzeugs angesetzt. Diese Methode ist einfacher, lohnt sich aber oft nur, wenn der Anteil der privaten Nutzung mindestens 30 % beträgt.
Sonderfälle und Kostenteilung
Sollte der Arbeitnehmer krankheitsbedingt das Dienstauto nicht nutzen können, entfällt die Steuerpflicht für den geldwerten Vorteil, es sei denn, andere Familienmitglieder nutzen das Fahrzeug. Eine Möglichkeit, die Kosten für den Firmenwagen zu teilen, besteht darin, dass der Arbeitnehmer sich an bestimmten Kosten wie der Leasing-Sonderzahlung, der Kfz-Steuer oder den Reparaturen beteiligt. Dies kann den geldwerten Vorteil und somit die Steuerlast wiederum senken.
Wichtig: Das gehört in eine Dienstautovereinbarung
Das Budget, also der Listenpreis, unter Umständen auch obligatorische Sonderausstattungen
Die konkrete Nutzungsdauer
Privatnutzung und deren Umfang bzw. etwaige Einschränkungen
Umfang der Versicherung und Haftung des Arbeitnehmers
Regelung bei Kündigung, Arbeitsunfähigkeit oder längerer Erkrankung für Nutzung oder Entzug des Dienstwagens
Konkrete Rückgabemodalitäten
Wann zahlt sich ein Dienstauto aus?
Ein Dienstauto ist besonders sinnvoll für Personen, die häufig beruflich unterwegs sind und dabei viele Kilometer zurücklegen.
Aufgrund der Ein-Prozent-Versteuerung muss man in der Regel nur einen geringen Anteil der Gesamtkosten für die Nutzung des Wagens versteuern. Das kann finanziell definitiv vorteilhaft sein. Jedoch gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um von dieser Regelung profitieren zu können.
Nicht außer Acht zu lassen ist außerdem die Tatsache, dass sich die steuerlichen Vorgaben jederzeit ändern können. Um sicherzustellen, dass man die Regelung optimal nutzt und dadurch auch wirklich Vorteile erzielt, empfiehlt sich das genaue Durchlesen des jeweiligen Vertrags zwischen Dienstnehmer und Dienstgeber sowie zusätzlich eine Beratung durch einen Profi, zum Beispiel einen Steuerberater.
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