Beamtenbezüge in Schleswig-Holstein: Bis zu 18.000 Euro Nachzahlung im November
Autor:
Lena Sommer
Schleswig-Holstein zahlt mit den Bezügen für November 2026 eine rückwirkende Nachzahlung bei den Beamtenbezügen aus. In der höchsten Besoldungsgruppe B 9 beträgt die Nachzahlung bis zu 18.374,46 Euro brutto, in der niedrigsten Gruppe A 6 rund 3.976,80 Euro. Grundlage ist ein Anpassungsgesetz, das der Kieler Landtag Mitte September 2026 verabschiedet hat.
- Die Grundgehälter steigen rückwirkend zum Januar 2025 um mindestens 3,2 %, in höheren Gruppen um bis zu 4,58 %.
- 2026 kommen weitere 4 %, 2027 nochmals 3,8 % hinzu – insgesamt rund 11 % in drei Jahren.
- Beamte und Pensionäre mit durchgehendem Anspruch seit Januar 2025 erhalten Nachzahlungen für bis zu 22 Monate.
- Ein gesonderter Antrag ist nicht nötig, die Auszahlung erfolgt automatisch mit den November-Bezügen.
Was sich bei den Beamtenbezügen konkret ändert
Grund für die Erhöhung ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem September 2025, die sich auf die Besoldung in Berlin bezog. Das Gericht legte eine neue Prekaritätsschwelle von mindestens 80 % des Median-Nettoeinkommens fest, an der sich auch Schleswig-Holstein orientiert.
Das monatliche Grundgehalt in Besoldungsgruppe B 9 steigt dadurch um rund 1.129 Euro, in der Einstiegsstufe A 6 Stufe 2 um 248 Euro. Für die Jahre 2025 und 2026 rechnet das Land mit Mehrausgaben von rund 463 Millionen Euro. Hinzu kommen 22 Millionen Euro für Verpflichtungen gegenüber Hochschulen, Kirchen und Verbänden.
Wen die Nachzahlung betrifft
Erfasst werden die Monate von Januar 2025 bis Oktober 2026, wobei sowohl im Dienst stehende Beamte als auch Pensionäre des Landes Schleswig-Holstein einbezogen sind. Die dritte Anpassungsstufe im Jahr 2027 kostet laut Finanzministerium weitere 179 Millionen Euro. Ab 2028 rechnet das Land mit dauerhaften jährlichen Mehrausgaben von rund 500 Millionen Euro im Kernhaushalt von insgesamt 17,5 Milliarden Euro.
Finanzministerin Silke Schneider bezeichnet die Anpassungen als verfassungsrechtlich geboten, weist aber zugleich auf die erhebliche finanzielle Belastung hin.
Was Schleswig-Holstein als Arbeitgeber zusätzlich bietet
Neben der Grundgehaltserhöhung verbessert das Land auch familienbezogene Leistungen. Der Familienergänzungszuschlag steigt 2026 um 15 bis 25 %, 2027 um weitere 12 bis 22 %. Bei den Anwärtergrundbeträgen ist rückwirkend ab April 2026 ein Plus von 60 Euro pro Monat vorgesehen, dem im März 2027 ein weiterer Zuschlag von 60 Euro folgt, bevor im Januar 2028 noch einmal 30 Euro hinzukommen. Die familienbezogenen Zuschläge steigen davon unabhängig prozentual.
Damit reagiert der öffentliche Dienst in Schleswig-Holstein nicht nur auf das Verfassungsgerichtsurteil, sondern positioniert sich auch im Wettbewerb um Fachkräfte mit familienfreundlichen Zusatzleistungen.
Was das für Bewerber im öffentlichen Dienst bedeutet
Wer eine Stelle im Landesdienst Schleswig-Holsteins anstrebt, kann ab sofort mit höheren Beamtenbezügen und spürbar verbesserten Familienleistungen planen. Die Nachzahlung selbst betrifft zwar nur bereits Beschäftigte, die neuen Grundgehälter gelten aber dauerhaft und damit auch für künftige Neueinstellungen.
Offen bleibt allerdings die Besoldung für die Jahre 2007 bis 2024. Dazu stehen weitere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts noch aus. Wer sich bewirbt, sollte diese Unsicherheit bei der langfristigen Einordnung seines Gehalts berücksichtigen. Ein Antrag für die Nachzahlung ist nicht nötig. Die Auszahlung soll automatisch im November erfolgen.
Bild: Symbolbild, KI-erzeugt.