Die Abfindung ist für viele Arbeitnehmer eine wichtige finanzielle Absicherung nach einer Kündigung. Doch steht sie wirklich jedem zu? Die Antwort lautet: Nein, aber in vielen Fällen kann eine Abfindung ausgehandelt werden. Entscheidend ist, die eigenen Rechte zu kennen, geschickt zu verhandeln und steuerliche Aspekte zu beachten
Unterschiede zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz
In Deutschland gibt es keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch. Sie wird meist nur gezahlt, wenn es vertragliche Regelungen, einen Sozialplan oder eine gerichtliche Einigung gibt. Die häufigste Grundlage für eine Abfindung ist eine betriebsbedingte Kündigung oder ein Vergleich im Rahmen einer Kündigungsschutzklage.
In Österreich gibt es das Abfertigungssystem, das von der Betriebszugehörigkeit abhängt. Wer nach dem Jahr 2003 in ein Arbeitsverhältnis eingetreten ist, fällt unter die sogenannte „Abfertigung neu“. Arbeitgeber zahlen monatlich 1,53 % des Bruttolohns in eine Mitarbeitervorsorgekasse ein. Bei einer Kündigung kann das Kapital entweder ausbezahlt oder weitergeführt werden.
In der Schweiz gibt es keinen generellen Anspruch. Ein gesetzlicher Abfindungsanspruch besteht nur, wenn Arbeitnehmer über 50 Jahre alt sind und mehr als 20 Jahre in einem Unternehmen gearbeitet haben (Art. 339b OR). Meistens sind Abfindungen Verhandlungssache oder werden in Sozialplänen geregelt.
Wann gibt es eine Ausgleichszahlung in Deutschland?
In Deutschland gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung, es sei denn, sie ist vertraglich geregelt oder in einem Sozialplan vorgesehen. Dennoch erhalten viele Arbeitnehmer eine Abfindung, insbesondere wenn:
eine betriebsbedingte Kündigung vorliegt (§ 1a KSchG).
ein Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen wird.
eine Kündigungsschutzklage eingereicht wird und der Arbeitgeber eine Abfindung zur Vermeidung eines Prozesses anbietet.
Gerade Kündigungsschutzklagen sind oft der Schlüssel zu einer Abfindung. Viele Arbeitgeber bevorzugen eine finanzielle Einigung, anstatt ein langwieriges Gerichtsverfahren zu führen.
Knapp 50 % der Deutschen haben schon einmal in der Probezeit oder im ersten Jahr eines neuen Jobs gekündigt. Laut einer aktuellen XING-Studie sind die häufigsten Gründe dafür ein zu niedrig empfundenes Gehalt und Unzufriedenheit mit der Führungskraft (jeweils 43 %). Weitere Faktoren sind eine schlechte Teamkultur (34 %), Unzufriedenheit mit den Arbeitsaufgaben (34 %) sowie ein zu hohes Stresslevel (30 %).
In Österreich kann eine Kündigung durch den Arbeitnehmer dazu führen, dass die Abfertigung neu nicht ausgezahlt wird. In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Regelung bei Eigenkündigung.
Wie hoch fällt die Abfindung in Deutschland aus?
Die Höhe einer Abfindung ist Verhandlungssache. Eine häufig genutzte Faustformel lautet: 0,5 Monatsgehälter pro Jahr der Betriebszugehörigkeit.
Ein Arbeitnehmer, der zehn Jahre in einem Unternehmen war und 4.000 Euro brutto verdient, könnte also eine Abfindung von 20.000 Euro erhalten. Doch das ist nur eine Orientierung. In vielen Fällen können durch geschickte Verhandlungen höhere Abfindungen erzielt werden.
Steuern: Was bleibt übrig?
Abfindungen sind steuerpflichtig, unterliegen aber nicht der Sozialversicherungspflicht. Damit nicht zu viel Steuern abgezogen werden, kann die Fünftelregelung helfen. Sie sorgt dafür, dass die Ausgleichszahlung auf fünf Jahre verteilt versteuert wird, wodurch der Steuersatz sinkt.
Tipp: Wer eine Zahlung erhält, kann prüfen, ob sie erst im Folgejahr ausgezahlt wird. Wenn dann ein geringeres Einkommen vorliegt, kann die Steuerlast reduziert werden.
In Österreich unterliegt die Abfertigung neu nicht der Einkommenssteuer, da sie über eine externe Kasse verwaltet wird. In der Schweiz gelten Abfindungen als Einkommen und müssen entsprechend versteuert werden.
Abfindung und Arbeitslosengeld in Deutschland
Wer eine Abfindung erhält und direkt nach der Kündigung arbeitslos wird, sollte sich gut informieren. Eine Abfindung führt nicht automatisch zu einer Kürzung des Arbeitslosengeldes, aber es gibt Sperrzeiten, wenn der Arbeitnehmer einem Aufhebungsvertrag zustimmt.
Die Agentur für Arbeit kann eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen verhängen, wenn die Kündigung nicht durch den Arbeitgeber, sondern durch eine einvernehmliche Auflösung des Vertrags erfolgt.
Abfindung erfolgreich verhandeln
Arbeitnehmer müssen oft selbst aktiv werden, um eine faire Ausgleichszahlung zu bekommen. Erfolgreiche Verhandlungen basieren auf:
einem starken Kündigungsschutz (z. B. lange Betriebszugehörigkeit).
der Bereitschaft zur Kündigungsschutzklage, da viele Unternehmen dann lieber einen Vergleich anbieten.
Fachlicher Unterstützung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Viele Arbeitgeber zahlen lieber eine Abfindung, als ein langwieriges Gerichtsverfahren zu riskieren. Wer vorbereitet in die Verhandlung geht, kann oft mehr als die Standard-Abfindung herausholen.
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